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   BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16   

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https://dejure.org/2016,27441
BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16 (https://dejure.org/2016,27441)
BVerfG, Entscheidung vom 04.08.2016 - 1 BvR 380/16 (https://dejure.org/2016,27441)
BVerfG, Entscheidung vom 04. August 2016 - 1 BvR 380/16 (https://dejure.org/2016,27441)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 34a Abs 2 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 20 Abs 3 GG iVm Art 3 Abs 1 GG durch Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren über die Aussetzung der Vollstreckung eines sozialgerichtlichen Urteils - Gegenstandswertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungswidrige Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren über die Aussetzung der Vollstreckung eines sozialgerichtlichen Urteils

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 20 Abs 3 GG iVm Art 3 Abs 1 GG durch Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren über die Aussetzung der Vollstreckung eines sozialgerichtlichen Urteils - Gegenstandswertfestsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrige Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren über die Aussetzung der Vollstreckung eines sozialgerichtlichen Urteils

  • rechtsportal.de

    SGB XII § 18 Abs. 1 ; SGG § 199 Abs. 2
    Verfassungswidrige Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren über die Aussetzung der Vollstreckung eines sozialgerichtlichen Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe vor den Sozialgerichten

  • sozialberatung-kiel.de (Kurzinformation)

    Sozialhilfeempfänger durch Ablehnung von Prozesskostenhilfe in seinem Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit verletzt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ), die zulässige Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich begründet (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Das Grundgesetz gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 81, 347 m.w.N.).

    Derartige Vorkehrungen sind im Institut der Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO) getroffen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Auslegung und Anwendung des § 114 ZPO (hier in Verbindung mit § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG) obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten, die dabei den - verfassungsgebotenen - Zweck der Prozesskostenhilfe zu beachten haben (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16
    Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten für das Verfassungsbeschwerdeverfahren erledigt sich insoweit, als das Land Schleswig-Holstein zur Kostenerstattung verpflichtet wird (vgl. BVerfGE 105, 239 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BSG, 08.12.2009 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung - Grundsicherung im

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16
    Auch das Bundessozialgericht geht bei Berufungen und Revisionen, die - wie es auch hier der Fall ist - nach § 154 Abs. 2 SGG keine aufschiebende Wirkung haben, davon aus, dass eine Aussetzung der Vollziehung nur in Ausnahmefällen , nämlich wenn ein Rechtsmittel offensichtlich Aussicht auf Erfolg habe, in Betracht komme (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 2009 - B 8 SO 17/09 R -, juris, Rn. 9).
  • BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B

    Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16
    a) Das Landessozialgericht ging bei der Prüfung des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe davon aus, dass die erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht für die Rechtsverteidigung im seiner Ansicht nach rechtlich selbständigen Aussetzungsverfahren (zur umstrittenen Annahme einer Selbständigkeit des Verfahrens nach § 199 Abs. 2 SGG vgl. BSG, Beschluss vom 6. August 1999 - B 4 RA 25/98 B -, juris, Rn. 36; auch Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 199 Rn. 7c) zu verneinen sei.
  • BVerfG, 04.10.2004 - 1 BvR 964/04

    Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren trotz Obsiegens in

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16
    b) Es kann dahinstehen, ob das Landessozialgericht überhaupt die Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung des Beschwerdeführers im Aussetzungsverfahren nach § 199 Abs. 2 Satz 1 SGG prüfen konnte oder ob bereits die Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe unter Missachtung von § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO, wonach die hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem höheren Rechtszug nicht zu prüfen ist, wenn der Gegner das Rechtsmittel eingelegt hat, als Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG in Form des Willkürverbots (vgl. BVerfGK 4, 93 ) anzusehen ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2008 - L 7 AS 2955/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag des Grundsicherungsträgers auf Aussetzung

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16
    Die sozialgerichtliche Rechtsprechung nimmt ganz überwiegend an, dass ein Antrag eines zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) oder dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) verurteilten Leistungsträgers auf Aussetzung der Vollstreckung nur in seltenen Fällen zur vorläufigen Nichtgewährung zugesprochener existenzsichernder Leistungen im Wege des Verfahrens nach § 199 Abs. 2 Satz 1 SGG führen könne (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 18. Januar 2013 - L 8 AY 5/12 ER -, juris, Rn. 12; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Juni 2008 - L 7 AS 2955/08 ER -, juris, Rn. 4).
  • LSG Bayern, 18.01.2013 - L 8 AY 5/12

    Zulässigkeit von Leistungseinschränkungen für Asylbewerber

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16
    Die sozialgerichtliche Rechtsprechung nimmt ganz überwiegend an, dass ein Antrag eines zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) oder dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) verurteilten Leistungsträgers auf Aussetzung der Vollstreckung nur in seltenen Fällen zur vorläufigen Nichtgewährung zugesprochener existenzsichernder Leistungen im Wege des Verfahrens nach § 199 Abs. 2 Satz 1 SGG führen könne (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 18. Januar 2013 - L 8 AY 5/12 ER -, juris, Rn. 12; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Juni 2008 - L 7 AS 2955/08 ER -, juris, Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2017 - 11 S 2301/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - zum Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Mit Blick auf die geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäbe (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 04.08.2016 - 1 BvR 380/16 -, juris Rn. 11 ff., vom 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13 -, NJW-RR 2016, 1264 und vom 20.06.2016 - 2 BvR 748/13 -, InfAuslR 2016, 274) sind auch hinreichende Erfolgsaussichten im Sinne des Prozesskostenhilferechts gegeben.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2021 - 7 D 11208/20

    Ausländer; Einholung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise aus dem Inland;

    Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit in dem Sinn, dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss, ist nicht erforderlich, sondern es genügt bereits eine sich bei summarischer Überprüfung ergebende Offenheit des Erfolgs (stRspr d. BVerfG, beispielhaft BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 4. August 2016 - 1 BvR 380/16 -, juris, Rn. 12).
  • BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 2440/16

    Keine Verfahrenskostenhilfe im Beratungshilfeverfahren sowie für im

    Entsprechendes gilt für die Auslegung und Anwendung des § 114 ZPO, vorliegend in Verbindung mit § 5 Satz 1 BerHG, § 76 Abs. 1 FamFG (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2016 - 1 BvR 380/16 -, juris, Rn. 13).
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